Formalitäten zur Schiffahrt in Kroatien
Seit den 1970er Jahren öffnet sich die Adria immer mehr für den Tourismus – alle Nautiker sind willkommen. Regelmäßig laufen mehrere Zehntausend ausländische Schiffe pro Jahr ein, und in den kroatischen Marinas liegen etwa zehntausend Boote unter ausländischer Flagge. Die Prozeduren und Vorschriften beim Einlaufen sind einfach, sollten jedoch genau eingehalten werden.
Seit 2005 gilt ein neues Seegesetzbuch. Prinzipiell änderte sich damit für Reisende mit eigenem Schiff nicht viel. Der Skipper muss über seine Befähigung, das Boot zu führen, einen Nachweis besitzen. Bei der Einfahrt nach Kroatien muss er den nächstgelegenen Hafen für den internationalen Verkehr mit Zollamt anlaufen. In der Hafenverwaltung kauft er die Vignette, die ihm die Fahrt in den kroatischen Hoheitsgewässern für ein Jahr ab Kaufdatum gestattet. Damit sind die Taxe für die Sicherheit des Wasserfahrzeugs, für die Leuchttürme, die Seeinformationskarte und eine Verwaltungsgebühr beglichen.
Die Höhe der Taxe für die Sicherheit des Wasserfahrzeugs hängt von der Länge des Bootes ab. Die Taxe verringert sich, wenn das Fahrzeug mehrere Jahre hintereinander nach Kroatien kommt. Während der Gültigkeitsdauer der Vignette dürfen sich 2,3 mal mehr Personen auf dem Schiff aufhalten, als die Zahl der Crewmitglieder, die sich nach den Schiffsdokumenten auf dem Schiff befinden dürfen. (Beispiel: Auf einem Boot für 10 Crewmitglieder dürfen sich 23 Personen befinden.) Seit 2006 werden Kinder unter 12 Jahren in diese Zahl nicht mehr eingerechnet.
Neue Crewmitglieder müssen in die Mannschaftsliste (Crew list) eingetragen werden. Das Formular wird von der Hafenverwaltung beglaubigt und muss mitgeführt werden. Bevor das Schiff Kroatien verlässt, meldet es sich im Zollbüro eines Hafens für internationalen Verkehr ab.
Die folgenden für den internationalen Verkehr offenen Häfen sind durchgängig geöffnet: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Čibenik, Split, Ploče, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka und Ubli.
Während der Saison sind auch die internationalen Häfen in der ACI Marina in Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad auf der Insel Hvar, Vis, Komiža und Cavtat in Betrieb. Hier werden die Zoll- und die Passkontrolle durchgeführt. Wenn aus einem besonderen Grunde ein Schiff nicht in der Lage ist, einen dieser Häfen anzulaufen, wendet es sich an das nächstgelegene Hafenamt.
An das Hafenamt wendet sich auch der Eigentümer eines Schiffes, das auf dem Landweg eingereist ist, bevor er mit dem Boot ablegt. Hier kauft er die Vignette und erhält damit die Genehmigung zur Fahrt.